Unsere FAQ

Kann ich eine solche Dienstleistung steuerlich geltend machen?

Ja, haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie steuerlich absetzen und geltend machen. Bis zu 4.000,- € pro Jahr (Das ist eine Steuerermäßigung von 20%). Hierfür reichen die gestellten Rechnungen von Ihrem Dienstleister als Nachweis in Ihrer jährlichen Steuererklärung aus.

Gilt das auch für Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten?

Ja, Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten werden ebenfalls mit einem Maximalbetrag von 1.200,- € pro Privathaushalt steuerlich begünstigt.

Das sollten Sie wissen:

Nach operativen Eingriffen (Genesungszeit bis zu 6 Wochen) können Sie unsere Dienstleistungen bei Ihrer Krankenkasse abrechnen. Kostenübernahmeformulare erhalten wir jeweils schriftlich vor unserem Tätigwerden von Ihrer Krankenkasse.

Besitzen Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für unsere Firma ein unbedingtes Muss.

Noch Fragen?

Sollten Sie irgendein anderes Problem oder Anliegen haben, scheuen Sie sich nicht uns anzurufen.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Gemeinsam sind wir stark und werden zusammen eine zufriedenstellende Lösung finden!